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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2007 - 3 M 61/07   

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https://dejure.org/2007,58548
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2007 - 3 M 61/07 (https://dejure.org/2007,58548)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01.06.2007 - 3 M 61/07 (https://dejure.org/2007,58548)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 3 M 61/07 (https://dejure.org/2007,58548)
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  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2007 - 3 M 61/07
    Beschränkungen der Versammlungsfreiheit sind verfassungsrechtlich unbedenklich, die ein aggressives und provokatives, die Bürger einschüchterndes Verhalten der Versammlungsteilnehmer verhindern sollen, durch das ein Klima der Gewaltdemonstration und potentieller Gewaltbereitschaft erzeugt wird (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, B. v. 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 20692071; B. v. 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 und 1 BvQ 18/01 -, NJW 2001, S. 20722074; B. v. 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, S. 9091).
  • BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2007 - 3 M 61/07
    Beschränkungen der Versammlungsfreiheit sind verfassungsrechtlich unbedenklich, die ein aggressives und provokatives, die Bürger einschüchterndes Verhalten der Versammlungsteilnehmer verhindern sollen, durch das ein Klima der Gewaltdemonstration und potentieller Gewaltbereitschaft erzeugt wird (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, B. v. 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 20692071; B. v. 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 und 1 BvQ 18/01 -, NJW 2001, S. 20722074; B. v. 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, S. 9091).
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2007 - 3 M 61/07
    Beschränkungen der Versammlungsfreiheit sind verfassungsrechtlich unbedenklich, die ein aggressives und provokatives, die Bürger einschüchterndes Verhalten der Versammlungsteilnehmer verhindern sollen, durch das ein Klima der Gewaltdemonstration und potentieller Gewaltbereitschaft erzeugt wird (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, B. v. 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 20692071; B. v. 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 und 1 BvQ 18/01 -, NJW 2001, S. 20722074; B. v. 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, S. 9091).
  • VGH Hessen, 17.09.1993 - 3 TH 2190/93

    Versammlungsverbot - Gefahr gewaltbereiter Gegendemonstration

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2007 - 3 M 61/07
    Dabei sind keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose zu stellen, da bei irriger Einschätzung grundsätzlich noch die Möglichkeit einer späteren Auflösung verbleibt (vgl. VGH Kassel, B. v. 17.09.1993 - 3 TH 2190/93 - NVwZ-RR 1994, 86).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.1997 - 1 M 101/97

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Widerspruchsbescheid; Gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2007 - 3 M 61/07
    Überwiegendes dürfte vielmehr dafür sprechen, dass auch in einem solchen Fall alleine § 15 Abs. 1 VersammlG einschlägig ist (vgl. zu verkehrsrechtlichen Anordnungen nach § 45 StVO OVG Greifswald, B.v. 30.10.1997 - 1 M 101/97 , VRS 1997 (1998), S. 65).
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